private Gesundheitsversicherung

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Wowo
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private Gesundheitsversicherung

Beitrag von Wowo » 03.01.2014, 20:06

Die Höhe des Selbstbehaltes bei einer Zusatzversicherung hängt von der Basisversicherung ab (bei der BVA geringer als bei der WGKK).
Was passiert eigentlich, wenn man den Beruf wechselt oder arbeitslos wird und sich die Grundversicherung ändert?
Kann man die Zusatzversicherung weiterhin behalten? Muss man sie informieren? Ändert sich etwa gar nichts, da man sich quasi anfangs "einkaufte"?

ChristianWien
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Re: private Gesundheitsversicherung

Beitrag von ChristianWien » 04.01.2014, 13:54

Wowo hat geschrieben:Die Höhe des Selbstbehaltes bei einer Zusatzversicherung hängt von der Basisversicherung ab (bei der BVA geringer als bei der WGKK).
Deine Fragen bzw. Ausführungen sind leider ziemlich verworren bzw. unverständlich:
Eine ZUSATZversicherung bietet - wie der Name schon sagt - weitere und über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende Leistungen.
Was dabei enthalten ist und ob dabei ggf. Selbstbehalte anfallen mußt du deinem Versicherungsvertrag entnehmen.
Leistungen und Kosten (und auch Selbstbehalte) deiner Zusatzversicherung haben nichts mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung zu tun.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es solche mit einer Selbstbeteiligung wie z.B. der BVA oder der VAEB und ohne wie z.B. den Gebietskrankenkassen.
Selbstbehalte bei privaten Versicherungen sind immer eine Einzelvereinbarung und sollen - bei fairer Tarifkalkulation - eine deutliche Reduktion der monatlichen Prämien bringen, weil eben der Kunde einen (erheblichen) Anteil an den Kosten teilweise oder evtl. sogar vollständig übernimmt.
Da hohe Selbstbehalte sehr häufig eine Mogelpackung sind und gerade bei einer Kranken(zusatz)versicherung das Risiko, bei schweren und/oder langwierigen Erkrankungen/Unfällen für hohe Selbstbehalte einstehen zu müssen, doch im Vergleich zu z.B. einer KFZ-Kaskoversicherung viel höher ist, würde ich bei Krankenzusatzversicherungen Selbstbehalte tunlichst zu vermeiden trachten und dafür den Versicherungsumfang auf wirklich sinnvolle Leistungen beschränken.
Solche Selbstbehalte dienen gern als Argument für zweifelhafte bzw. sinnlose Leistungen wie z.B. mickrige Krankentagegelder, die häufig noch gern als KrankenHAUStagegeld formuliert werden und wo man dann - wie der Name zwar sagt, dies aber häufig falsch verstanden wird - nur für jene (i.d.R. seltenen und wenigen) Tage eine Geldleistung bekommt, wo man stationär in einem Krankenhaus aufgenommen war.
Wowo hat geschrieben: Was passiert eigentlich, wenn man den Beruf wechselt oder arbeitslos wird und sich die Grundversicherung ändert?
Kann man die Zusatzversicherung weiterhin behalten? Muss man sie informieren? Ändert sich etwa gar nichts, da man sich quasi anfangs "einkaufte"?
Wenn eine derartige Verpflichtung bestehen sollte, muß diese im Versicherungsvertrag vereinbart sein.
Normalerweise gibt es Meldepflichten nur, wenn sich für das versicherte Risiko Relevantes wie z.B. die Berufskategorie (Bürojob <=> Außendienst, etc.) ändert und dies dann wiederum eine andere Prämienkalkulation zur Folge hat.

Generell aber hat eine KrankenZUSATZversicherung normalerweise nichts mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun.
Schließlich liegt es an dir, über welche Versicherung du die medizinischen Leistungen abrechnen läßt.
Allerdings ist es in den Krankenhäusern so, daß die Kosten im Fallle deiner Behandlung als Privatpatient sowohl vollständig deiner privaten Zusatzversicherung, als auch deiner gesetzlichen Krankenversicherung (für den von dieser abgedeckten Leistungsumfang) verrechnet werden.
Hier können sich Ärzte und Krankenhausträger legal ein saftiges Körberlgeld (als Förderung des medizinischen Fortschritts gerechtfertigt) verdienen, was sonst im Versicherungsrecht mittels Bereicherungsverbot ausgeschlossen ist. (Du kannst somit nicht z.B. dein Haus bei 2 Versicherungen zum Wiederherstellungswert versichern und dann im Schadensfall die doppelte Entschädigung bekommen!)

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