Ich habe vom 3ServiceTeam folgende SMS erhalten:
Da diese Bedienungen für mich nicht in Frage kamen und ich die SIM Karte nur als Backup hatte, habe ich eine Sonderkündigung geschrieben und an Drei gefaxt.Sie haben Ihre Wertkarte bereits 3 Monate nicht aktiv genutzt. Sollten Sie in den nächsten 10 Tagen ebenfalls nicht aktiv nutzen, weisen wir Sie darauf hin, dass die SIM-Aktivitätspauschale in Höhe von 50 Cent / Monat anfällt.
Etliche Tage später hat mich Drei angerufen und nach 17 Minuten Diskussion versprach mir die Mitarbeiterin mich später nochmal anzurufen. Wenig später der versprochene Anruf von der Mitarbeiterin und nach fast 20 Minuten Diskussion kamen wir leider wieder zu keiner gemeinsamen Lösung.
Einige der Diskutierten Sachen:
Dann darf Drei also verrechnen was sie wollen und muss den Kunden nicht beim Vertragsabschluss darüber verständigen?Drei muss die Gebühren nicht ausweisen. Also nicht auf der Internetseite, in den Vertragsbedienungen Entgeltbedienungen oder Geschäftsbedienungen nennen.
Ein Vertrag ist eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Das ist es laut Drei allerdings nicht, da ich nichts unterschrieben habe und Drei sich offensichtlich nicht an ausgemachte Bedienungen halten muss.Eine Wertkarte ist kein Vertrag, da dafür nichts unterschrieben wurde.
Könnte ich, ich habe allerdings das Guthaben aufgeladen da Drei zu Vertragsabschluss ein gutes Angebot gemacht hat und die SIM-Karte als Backup zuhause liegen sollte.Drei kann die Bedienungen jederzeit ändern und der Kunde kann doch das Guthaben vertelefonieren und danach nicht mehr nutzen.
Ich kann verstehen, dass Drei mir rechtlich bedenkliche Sachen schriftlich nicht zukommen lassen will. Allerdings sollte Drei dazu stehen, wenn sie glauben im Recht zu sein.Es ist nicht möglich mir das gesprochene schriftlich an den Kunden zu schicken, da das eine interne Regelung ist.
Nur weil sich anderen Kunden nicht zur Wehr setzen heißt das noch lange nicht, dass ich auf meine Rechte verzichte.Das betrifft alle Kunden.
Danach stellte ich bei der RTR einen Antrag auf Schlichtung. Die Schlichtung wurde abgelehnt mit der Begründung der Streitwert liegt unter 20 €. Daraufhin habe ich den Guthabenwert als Streitwert nachgereicht woraufhin die Schlichtung erneut abgelehnt wurde da ich noch nichts Schriftliches von Drei hatte. Allerdings schrieb die RTR Drei an, dass sie gegenüber mir schriftlich dazu Stellung nehmen sollen.
Daraufhin erhielt ich gleich einen Anruf von Drei, dass ein Fehler passiert ist und sie mein Problem nachvollziehen können. Die Mitarbeiterin machte mir gleich das Angebot die SIM Karte zu einen gewünschten Zeitpunkt zu deaktivieren und das Guthaben in einem Drei Shop ausbezahlen zu lassen. (Leider ist laut Drei eine Banküberweisung nicht möglich.) Ich willigte mit der sofortigen Deaktivierung ein, die für nächsten Tag dann eingetragen werden konnte.
Am nächsten Tag bin ich zum Drei Shop gefahren worauf mir der Shop Mitarbeiter mitgeteilt hat, dass die SIM Karte deaktiviert sein muss um das Guthaben ausbezahlen zu können aber die SIM Karte noch nicht deaktiviert ist aber ich am nächsten Tag nochmal kommen soll. Am nächsten Tag wieder angekommen brauchte er noch irgendeinen Code von Drei wo er aber keinen passenden erreichen konnte da Samstag war. Er sagte er würde mich anrufen, wenn das Guthaben ausbezahlt werden kann. Nach ein paar Tagen bekam ich eine SMS mit einem Datum ab wann das Guthaben ausbezahlt werden kann. Als ich an diesen Tag ankam erkannte er mich gleich und wusste gleich was ich will und er konnte mir mein Guthaben ausbezahlen.
In der Masse zahlt es sich für Drei bestimmt aus die Sonderkündigungen erstmals abzulehnen da viele Kunden von ihren vorhaben abrücken werden.
Da ich mich allerdings im Telekommunikationsmarkt auskenne, die Vorgehensweise kenne wann was zu machen ist, meine Rechte kenne und mir vorgenommen habe die Sonderkündigung durch zu ziehen blieb ihnen nicht viel anderes übrig als mir das vollständige Guthaben auszuzahlen.