Kirchenaustritt
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Kirchenaustritt
Wie tritt man der röm.-katholischen Kirche aus?
Die Kirche selbst lässt es nicht zu, hörte ich.
Ist ein Amt dafür in Wien zuständig?
Und:
Ist man danach immer noch im Glaubensbekenntnis röm-katholisch oder konfessionslos?
Bleibt die Taufe aufrecht?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Die Kirche selbst lässt es nicht zu, hörte ich.
Ist ein Amt dafür in Wien zuständig?
Und:
Ist man danach immer noch im Glaubensbekenntnis röm-katholisch oder konfessionslos?
Bleibt die Taufe aufrecht?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Re: Kirchenaustritt
1. Als ich den Titel dieses Beitrages sah, dachte ich ohne weiter zu schauen, das ist sicher von Wowo.
Bingo, ich hatte recht.
2. Du gehst auf dein zuständiges Magistratsamt und gibst deinen Austritt bekannt, das war es dann schon. Allerdings darf man dann beispielweise nicht als Tauf- oder Firmpate fungieren. Heiraten in der Kirche und Begräbnis mit Pfarrer wird es auch nicht spielen.
3. Die weiteren Fragen sind theoretisch. Die Taufe kann man wohl nicht rückgängig machen. Zur Frage der Konfession, sich christlich zu nennen kann nie falsch sein. Außerdem wird heute nicht mehr von irgendeinem Amt nach der Konfession gefragt.
Bingo, ich hatte recht.
2. Du gehst auf dein zuständiges Magistratsamt und gibst deinen Austritt bekannt, das war es dann schon. Allerdings darf man dann beispielweise nicht als Tauf- oder Firmpate fungieren. Heiraten in der Kirche und Begräbnis mit Pfarrer wird es auch nicht spielen.
3. Die weiteren Fragen sind theoretisch. Die Taufe kann man wohl nicht rückgängig machen. Zur Frage der Konfession, sich christlich zu nennen kann nie falsch sein. Außerdem wird heute nicht mehr von irgendeinem Amt nach der Konfession gefragt.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Am Meldezettel gibts immer noch ein Feld für die Religionszugehörigkeit.
Im Falle eines Austrittes heißt es jetzt glaube ich orB (ohne religiöses Bekenntnis). Im Falle von Heirat usw. hat glaub ich der Pfarrer schon eine
Spielraum. Glaube einmal gehört zu haben daß bei einer Hochzeit zumindest einer (na no na net) römisch katholisch sein muß. Ich bin zb. Taufpate obwohl ich mich nie firmen ließ.
Im Falle eines Austrittes heißt es jetzt glaube ich orB (ohne religiöses Bekenntnis). Im Falle von Heirat usw. hat glaub ich der Pfarrer schon eine
Spielraum. Glaube einmal gehört zu haben daß bei einer Hochzeit zumindest einer (na no na net) römisch katholisch sein muß. Ich bin zb. Taufpate obwohl ich mich nie firmen ließ.
Ich habe 1963 evangelisch geheiratet (meine Frau war es). Für eine katholische Heirat wurde damals verlangt dass man die Kinder aus so einer gemischten Ehe katholisch erziehen muß.tullista hat geschrieben:Glaube einmal gehört zu haben daß bei einer Hochzeit zumindest einer (na no na net) römisch katholisch sein muß.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Gar nicht, aber allein diese Tatsache eines "Versprechens" hat mich verärgert.Azby hat geschrieben:Und wie hätten sie das kontrollieren wollen?brus hat geschrieben:Für eine katholische Heirat wurde damals verlangt dass man die Kinder aus so einer gemischten Ehe katholisch erziehen muß.
Grüße
Gerhard
Gerhard
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@Wowo
Du kannst jederzeit wieder eintreten.
Schließlich ist die Kirche zahlenden "Schäfchen" nicht abgeneigt und ist doch üblicherweise der Kirchenbeitrag der Austrittsgrund, da dieser einfach nach Gutdünken vorgeschrieben ("geschätzt") wird, wenn man nicht bereit ist, das Einkommen offenzulegen.
Kann man wieder in die Kirche eintreten, oder ist der Austritt nicht mehr reversibel?
Du kannst jederzeit wieder eintreten.
Schließlich ist die Kirche zahlenden "Schäfchen" nicht abgeneigt und ist doch üblicherweise der Kirchenbeitrag der Austrittsgrund, da dieser einfach nach Gutdünken vorgeschrieben ("geschätzt") wird, wenn man nicht bereit ist, das Einkommen offenzulegen.
Interessant. Didn't know that.ChristianWien hat geschrieben:@Wowo
Kann man wieder in die Kirche eintreten, oder ist der Austritt nicht mehr reversibel?
Du kannst jederzeit wieder eintreten.
Schließlich ist die Kirche zahlenden "Schäfchen" nicht abgeneigt und ist doch üblicherweise der Kirchenbeitrag der Austrittsgrund, da dieser einfach nach Gutdünken vorgeschrieben ("geschätzt") wird, wenn man nicht bereit ist, das Einkommen offenzulegen.
danke.
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