Dann hast du um einen Monat zu früh gekündigt, wenn der Vertag sowieso im Mai ausgelaufen wäre.taff hat geschrieben:der xcite tarif wurde im mai 2008 verlängert, also passt da auch alles.
im kündigungschreiben wurde geschrieben, dass ich mit der erhöhung nicht einverstanden bin und deswegen eine außerordentliche kündigung mache.
A1 erhöht Grundgebühr für Bestandskunden
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
wenn der vertrag zuletzt im mai 2008 verlängert wurde ist die mvd schondjrob15 hat geschrieben:Dann hast du um einen Monat zu früh gekündigt, wenn der Vertag sowieso im Mai ausgelaufen wäre.taff hat geschrieben:der xcite tarif wurde im mai 2008 verlängert, also passt da auch alles.
im kündigungschreiben wurde geschrieben, dass ich mit der erhöhung nicht einverstanden bin und deswegen eine außerordentliche kündigung mache.
längst vorbei (damals waren es noch 18 monate bei vvl).
ein anruf bei a1 (0800 664 664) kann nicht schaden. sonst bleibt nur ein
rechnungseinspruch übrig (wobei man sich den hinweis auf den konsumentenschutz sparen kann). mfg
Haben sie auch gesagt, wie es zu dieser "unabsichtlichen" Verrechnung dieses Postens gekommen ist? Ich will gar nicht wissen, wieviele Tausende Euro die Netzbetreiber allein durch solche Aktionen zusätzlich einstreift.taff hat geschrieben:die a1-buchhaltung hat heute mitgelteilt, dass die 25 euro storniert werden.
Wie ist eigentlich der Unterschied zwischen den 2 Monaten
und dem 1 Monat§25, (2) [...]Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten.[...]
zu verstehen?§25, (3) [...]Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen.[...]
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