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tullista
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Beitrag von tullista » 20.07.2010, 11:40

Bei Gründungen mit wenig Gewinn ist der Einzelunternehmer steuerlich immer noch am besten, da hier die Steuerprogression gilt. Bei der GmbH zahlst Du zuerst 25% Körperschaftssteuer und dann nochmals 25% Quellensteuer. Die GmbH hat natürlich neben der Haftungseinschränkung noch andere Vorteile. Du meinst wahrscheinlich die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Gehaltes. Seit heuer gibt es etwas ähnliches auch in der Einkommenssteuer. Die Steuervorschreibung - sollte diese nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen - kannst durch ein Brieferl ans Finanzamt herabsetzen lassen. Sozialversicherung hast als Arbeitnehmer auch zu bezahlen. Es fällt halt weniger auf, da man es eigentlich nie hat.
Die Arbeitslosenansprüche die man an als unselbständiger erworben hat, bleiben seit kurzem glaub ich jetzt auch erhalten. Sollte sich die Selbständigkeit also als Nullnummer erweisen, kann man wenigstens kurzfristig Arbeitslosengeld beziehen. Falls man anfangs nur nebenbei ein Gewerbe ausübt kann man auch die Differenzvorschreibung bei der SVA beantragen. Dann bezahlt man nur für den tatsächlichen Gewinn Sozialversicherungsbeiträge. Keine Mindestbeitragsgrundlage. Man könnte dann auch als ASVG Versicherter den Selbstbehalt umgehen.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 21:18

tullista hat geschrieben:Bei Gründungen mit wenig Gewinn ist der Einzelunternehmer steuerlich immer noch am besten, da hier die Steuerprogression gilt. Bei der GmbH zahlst ...
Also das kann und will ich so nicht bestätigen!
Vorweg: Zugegeben verfolge ich die "Verbesserungen" bei einem Einzelunternehmertum nicht mehr regelmäßig, aber zumindest in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass "Gründungsvergünstigungen" lediglich für wenige Jahre von Dauer waren und über kurz oder lang der volle "Salär" zu zahlen war...

Ich habe das sehr schön am Beispiel meines Vaters sehen können, was Einzelunternehmertum in den letzten 15 Jahren bedeutet hat: Raubrittertum.
Grund: In den 60igern und 70igern waren GmbHs und AGs praktisch nicht zu finden und wenn, dann mussten die Gewinne "für die Bilanzerstellung" an die Steuerberater abgetreten werden.
Inzwischen macht dir (bildlich gesprochen) jeder HASCH-Absolvent eine lupenreine Bilanz, jedoch gibt es zugegeben andere Fristen als bei Kanzleien, die aber i.d.R. bei Kleinstunternehmen vernachlässigt werden können.

Das Resultat: Selbst das 'bei wenig Gewinn ist die Einzelfirma am günstigsten' ist bestenfalls ein Relikt aus alten Zeiten.

Nächster Punkt: Gewinne werden mit 25% versteuert, na klar, ABER wer denkt denn bei Mickey-Maus-Gewinnen an AUSSCHÜTTUNG (25%) !?!?
Bei einer GmbH nehme ich mir doch lieber mehr Gehalt, selbst wenn ich bilanziell ins Minus komme (= Verlustvortrag); aber dafür habe ich klare Verhältnisse beim Urlaubsgeld, SV, AL-Geld, BMVG UND Durchrechnungszeitraum für die Pension --- als Angestellter komme ich niemals in den Notstand, dass ich trotz horrender Beiträge bei einer Pension i.H.v. netto € 1.700,- "feststecke" ...

Daneben muss man als Einzelunternehmer "alles rückfordern", was wiederum Aufwand bedeutet...

Es ist und bleibt so: Wer Geld hat, kann getrost eine GmbH gründen und profitiert; den anderen wird versucht, ein Einzelunternehmen (oder OEG, OHG, etc.) schmackhaft zu machen, was dem Staat im Endeffekt richtig Geld bringt ... :evil:
Als Großkonzern und Spitzensportler zahlst du ja bekanntlich sowieso praktisch keine Steuern in Ö --- das nennt man dann "Solidar-Prinzip"...

Grüße
Stefan

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