Guthaben von Drei-Vertrag auf Drei-Wertkarte buchen
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Guthaben von Drei-Vertrag auf Drei-Wertkarte buchen
Hallo,
Hab da mal 'ne Frage:
Ist es möglich Guthaben von meinem Drei Vertragshandy auf eine Drei Wertkarte zu laden?
- also quasi einen Ladebon mit Guthaben von einem Drei-Vertragshandy bzw. auf Rechnung eines Drei-Vertragshandys kaufen?
Hab da mal 'ne Frage:
Ist es möglich Guthaben von meinem Drei Vertragshandy auf eine Drei Wertkarte zu laden?
- also quasi einen Ladebon mit Guthaben von einem Drei-Vertragshandy bzw. auf Rechnung eines Drei-Vertragshandys kaufen?
Wieso funktioniert Handyparken nicht bei drei???michael hat geschrieben:Paybox funktioniert ja leider auch nicht bei 3... sonst könnte man sich z.B. mit Parkguthaben eindecken
Auf der Handyparken-Seite steht ja extra eine (vormals einzige) 0664-Nummer für drei-Kunden... Verwende diese regelmäßig mit 1031telekom für Handyparken-SMS-Versand (inkl. "korrekt übertragenem" Rufnummern-Absender), da die 0828er nicht mit 1031telekom funktioniert.
Grüße
Stefan
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Wie gesagt: Alles was über deine 3-Rechnung abgerechnet wird, also Anrufe, SMS, Mehrwertdienste, Zusatzpakete,...christschwarz hat geschrieben:Weitere Frage: was kann ich alle smit meinem Drei-Guthaben machen außer es zu vertelefonieren???
Übrigens musst Du aufpassen: Bei einem Tarifwechsel oder einer Kontenzusammenführung geht das Guthaben verloren! Ich habe nämlich 4 Verträge, alle in 3Pronto. Auf 2 hab ich noch (zu) viel Guthaben, auf 2 dafür gar keines mehr. Wollte die Verträge zusammenlegen damit sich das Guthaben auf alle 4 gleichmässig verteilt. 3: "Bei Pronto ist keine Zusammenlegung möglich." Also wollte ich in "More For You S" wechseln und dann zusammenlegen. 3: "Bei einem Tarifwechsel würde das Guthaben verfallen." Super.
Ist das überhaupt rechtlich zulässig? Habe ich nicht das Recht, mein Guthaben zu einem anderen Tarif mitzunehmen?
Ich sage mal so: "Recht" ist, was in den AGB verankert ist. Sofern nicht von 3. Instanz (= Gericht) als sittenwidrig festestellt, bleibt das Recht der AGB bestehen ... leider ...Matula hat geschrieben:Ist das überhaupt rechtlich zulässig? Habe ich nicht das Recht, mein Guthaben zu einem anderen Tarif mitzunehmen?
Sofern jemand eine andere juristische Meinung hat (@Cheinzle ), bitte melden!!!
Grüße
Stefan
Einschränkungen der AGB-Willkür sieht §6 (insbesondere Absatz 2 und 3) vor. Demnach sind unklar oder unverständliche Vertragsbedingungen in AGB unwirksam und gewisse Regelungskompetenzen für AGB ausgeschlossen (Vertragsbestandteile, die im einzelnen ausgehandelt werden müssen).
Solche Vertragsbestandteile sind unwirksam bzw. für den Verbraucher nicht verbindlich.
Wenn der Unternehmer seinen Willen durchsetzen will, läuft's aber natürlich wie von Stefan beschrieben zum Gericht...
Ein Guthaben, das für eine Vertragsbindung gewährt wird, wird m.M.n. aber gerechtfertigt gestrichen, wenn von den ursprünglichen Vertragsbedingungen (Bindung des Kunden an den Vertrag/Tarif) zB durch Tarifwechsel abgewichen wird. Das Guthaben wird ja mitunter auf den ursprünglichen Tarif passend auskalkuliert sein.
Solche Vertragsbestandteile sind unwirksam bzw. für den Verbraucher nicht verbindlich.
Wenn der Unternehmer seinen Willen durchsetzen will, läuft's aber natürlich wie von Stefan beschrieben zum Gericht...
Ein Guthaben, das für eine Vertragsbindung gewährt wird, wird m.M.n. aber gerechtfertigt gestrichen, wenn von den ursprünglichen Vertragsbedingungen (Bindung des Kunden an den Vertrag/Tarif) zB durch Tarifwechsel abgewichen wird. Das Guthaben wird ja mitunter auf den ursprünglichen Tarif passend auskalkuliert sein.
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Nochmals danke für eure Antworten - daraus werde ich um einiges schlauer als aus der Mail-Antwort von Drei nach drei Tagen, die eine mikrige Zeile lang war!!!
schön waren die Zeiten, als es das Drei-Forum noch gab und es promte ausführliche Antworten und Lösungen für Probleme gab!!!
nun zu meiner ursprünglichen Frage zurück: ist es auch möglich auf meinen Drei-Vertrag mit Guthaben einen zweiten Vertrag zu buchen um so das Guthaben zu verbrauchen?? hab gehört das ich bis zu 4 Verträge auf eine Kundennummer schreiben kann. Stimmt das?
schön waren die Zeiten, als es das Drei-Forum noch gab und es promte ausführliche Antworten und Lösungen für Probleme gab!!!
nun zu meiner ursprünglichen Frage zurück: ist es auch möglich auf meinen Drei-Vertrag mit Guthaben einen zweiten Vertrag zu buchen um so das Guthaben zu verbrauchen?? hab gehört das ich bis zu 4 Verträge auf eine Kundennummer schreiben kann. Stimmt das?
Wurde bereits von - aus meiner Sicht - kompetenter Stelle mit "nein" beantwortet.christschwarz hat geschrieben:nun zu meiner ursprünglichen Frage zurück: ist es auch möglich auf meinen Drei-Vertrag mit Guthaben einen zweiten Vertrag zu buchen um so das Guthaben zu verbrauchen??
Selbst wenn es so ist (was ich mir durchaus vorstellen kann), dann bdeutet es lediglich, dass ein "Guthaben" eines Anschlusses und eine "Belastung" eines anderen Anschlusses "gegenverrechnet" wird und damit die monatliche Rechnung dementsprechend angepasst wird --- aber der Schluss, dass damit der Betrag von einem Anschluss auf den anderen auotmatisch übertragen wird, ist aus meinem Verständnig nicht gerechtfertigt...christschwarz hat geschrieben:hab gehört das ich bis zu 4 Verträge auf eine Kundennummer schreiben kann. Stimmt das?
Grüße
Stefan
Also das müsste grundsätzlich möglich sein. Nur musst Du beachten, dass der Vertrag mit Guthaben die Hauptnummer bleiben muss, wird eine Nummer mit Guthaben zu einem anderen Vertrag zugeführt, verfällt das Guthaben ja. Aber warum willst Du einen 2. Vertrag dazubuchen? Da kannst Du ja gleich mit dem 1. Vertrag Dein Guthaben verbrauchen...christschwarz hat geschrieben:ist es auch möglich auf meinen Drei-Vertrag mit Guthaben einen zweiten Vertrag zu buchen um so das Guthaben zu verbrauchen?? hab gehört das ich bis zu 4 Verträge auf eine Kundennummer schreiben kann. Stimmt das?
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