Essotigerlein hat geschrieben:Also wenn TMA schon die SOKÜ akzeptiert (was wohl eher kaum vorkommt) dann ist die Kündigung ja beendet und durchgeführt. Also besteht kein Vertrag mehr. Du hast außerdem kein "Recht" auf Rücktritt vom Rücktritt.
Du kannst eventuell einen neuen Vertrag machen, aber da hast dann sicher die neuen AGB.
Stefan hat zwar bereits darauf geantwortet, aber ich möchte mich auch nochmal zu Wort melden:
Wenn du eine Sonderkündigung erklärst, wird diese ohnehin erst mit 3.5.2008 gültig, da am 4.5.2008 die neuen AGB zu gelten beginnen würden. Bis dahin bist du also ohnehin an den Vertrag gefesselt.
Erklärst du jetzt die Sonderkündigung, dauert es wahrscheinlich eine Woche, bis T-Mobile entweder eine Bestätigung deiner Kündigung zusendet, oder den Verzicht auf die neuen AGB und somit die Sonderkündigung unwirksam macht.
In letzterem Fall hat der Kunde, der ohnehin bei T-Mobile bleiben möchte schon gewonnen, weil er die alten AGB behalten kann.
Wenn sie die Kündigung bestätigen, würde ich trotzdem noch abwarten. Manchmal kommt noch ein Anruf, in dem sie dir einreden möchten, doch bei T-Mobile zu bleiben. In diesem Fall kannst du erklären, du bist gerne bereit, dabeizubleiben, wenn die alten AGB weiterhin gelten. Oder du schreibst diesen Wunsch gleich bei der Erklärung deiner Sonderkündigung als Anmerkung dazu.
Und wenn's wirklich hart auf hart kommt und sie dich wirklich gehen lassen wollen (was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann - immerhin bist du zahlender Kunde), kannst du die Sonderkündigung immer noch zurückziehen (solange du es rechtzeitig machst) und somit der Kündigung entgehen, indem du es dir "anders überlegt" hast.
Selbst wenn T-Mobile bis zu diesem Punkt hartnäckig geblieben ist und gemeint hat entweder neue AGB oder du bist weg: Wenn du die SoKü widerrufst, müssen sie einlenken. Immerhin haben sie dann erreicht, was sie erreichen wollten - dir die neuen AGB aufschwatzen. Hier wäre es von T-Mobile wirklich saublöd, den Widerruf der Kündigung nicht zu akzeptieren. Das wäre so, als würden sie einen Neukunden mit positiver Bonität einfach wegschicken.