Naja, das ist eben genau so eine Sache: Es ist mit Meldebestätigung und vielleicht sogar Arbeitsvertrag objektiv und nachvollziehbar darstellbar, dass ein Mobilfunkvertrag nicht mehr in gegebener Form nutzbar ist und daher für den Kunden unwirtschaftlich.Wowo hat geschrieben:Wenn jemand also von seiner Firma ins Ausland versetzt werden soll...
Der Mobilfunkbetreiber hingegen sieht nur die eigene Wirtschaftlichkeit und argumentiert mit diversen Vergünstigungen oder auch vermeintlichen Verpflichtung von Netzstabilität o.ä.
Es fehlt hier m.M.n. ein "menschliches Ermessen", das in so einem Fall angebracht wäre.
Und was ist das "menschliche Ermessen"; ein fiktives Beispiel aus Perspektive des Betreibers: Hat ein Kunde - im Wissen, das Land zu verlassen - einen Vertrag abgeschlossen, wo er die Aktivierungsgebühr geschenkt und ein aktuelles iPhone um € 0,- bekommen hat? Und erhofft er sich dann (einer Sonderkündigung gleich), sich das alles ersparen zu können?
Hier würde ich als Betreiber dann (aliquot der MVD) die Aktivierungsgebühr und das iPhone gegenverrechnen, aber die Grundgebühr erlassen.
Aber auch dann befürchte ich, dass so mancher Kunde kommen würde und argumentiert, dass solche Kosten ungerechtfertigt wären, weil der Betreiber ja keine Kosten bei Neuverträgen hätte und das iPhone sowieso viel billiger erhalten würde ...
Also wie du's machst, machst du's falsch ...
Grüße
Stefan