verfàllt ein außerordentliches Kûndigungsrecht wenn man es nicht nutzt?

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Mr.Dailer
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verfàllt ein außerordentliches Kûndigungsrecht wenn man es nicht nutzt?

Beitrag von Mr.Dailer » 06.07.2015, 15:31

Hi!
Habe meinen 3 Vertrag einer fûr alles der frûher
7,50€ kostete zu Spusu Portieren lassen
Nach der drei ûbrrnahme von 3 wurde der Tarif auf ûber 10€ erhôht und es wàre mir ein Sonderkûndigungsrecht fristlos zugestanden
Kann dieses Recht erloschen 3 brummt mir nun eine Kûndigung von 2 Monaten auf,ist das ok?

eigs
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Re: verfàllt ein außerordentliches Kûndigungsrecht wenn man es nicht nutzt?

Beitrag von eigs » 06.07.2015, 16:06

Klar ist ein Sonderkündigungsrecht auch befristet. Sonst könnte doch jeder daher kommen und irgendwann seinen Vertrag außerordentlich kündigen nur weil es irgendwann mal ein Sonderkündigungsrecht gegeben hat. Wenn man das "neue Angebot" nicht nutzen möchte dann muss man rechtzeitig tätig werden und nicht wenn man den neuen Konditionen durch nicht widersprechen schon zugestimmt hat.

ChristianWien
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Re: verfàllt ein außerordentliches Kûndigungsrecht wenn man es nicht nutzt?

Beitrag von ChristianWien » 07.07.2015, 17:49

Mr.Dailer hat geschrieben:Hi!
...
Nach der drei ûbrrnahme von 3 wurde der Tarif auf ûber 10€ erhôht und es wàre mir ein Sonderkûndigungsrecht fristlos zugestanden
Kann dieses Recht erloschen 3 brummt mir nun eine Kûndigung von 2 Monaten auf,ist das ok?
Bei deiner Frage habe ich erst einmal auf den Kalender schauen müssen, ob heute vielleicht der 1. April ist. :roll:
Bei "nicht ausschließlich begünstigenden" Vertragsänderungen, mit welchen dich dein Betreiber entgegen des ursprünglich abgeschlossenen Vertrags "beglücken" will, entsteht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht, wo die Einhaltung einer noch offenen Mindestvertragsdauer entfällt und du auch etwaige zum Vertrag dauerhaft erhaltene Hardware kostenlos behalten darfst.
Dieses außerordentliches Kündigungsrecht besteht klarerweise nur bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der angekündigten Änderungen, was den Vertrag dann mit dem Tag der Änderungen beenden würde.
Somit ist klar, daß du bei Nichtausübung die geänderten und zumindest teilweise verschlechterten Bedingungen akzeptiert hast.
Ob in den Änderungen auch die Kündigungsfrist verlängert wurde, mußt du selbst vergleichen.
Falls "3" aber "nur" auf 2 Monaten Kündigungsfrist besteht, bist du aber eh gut bedient, denn sonst sind inzwischen schon 3 Monate üblich geworden.

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