3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

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Mr.Dailer
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3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Mr.Dailer » 22.04.2015, 09:35

heute wurde meine 3 Rechnung um 1,47€
erhöht mit volgender Begründung Anpassung der Grundgebühr bei Tarifen mit Wertsicherung
mit dieser Rechnung erhöhen wir die Grundgebühr ihres Tarif da dieser eine Wertsicherung beinhaltet Aufgrund der Wertsicherung werden die Monatlichen Fixkosten maximal einmal pro Jahr an den Verpraucherpreis index vip angepast!

kurzes Resumee,Drei behauptet am Telefon,man hätte kein Sonderkündigungsrecht,da die Wertanpassung vertraglich in den Agbs verankert sei,denen man mit der Unterschrift zugestimt hat,sind derartige Ausschlussklauseln rechtens oder nicht?=

Mr.Dailer
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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Mr.Dailer » 22.04.2015, 10:38

habe einen 40€ Tarif der vor 1,5 Jahren abgeschlossen wurde!
drei sagt die Indexanpassung sei in den Agbs verankert,ob dies aber schon vor 1,5 Jahren der Fall war,weiss ich im Moment nicht,oder gelten alle neuen Agbs,gleich automatisch gleichermaßen für alle alten Verträge auch?

r a g e
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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von r a g e » 22.04.2015, 12:52

Ob man bei einer Indexanpassung das Recht auf eine "Sonderkündigung" hat wird z. Zt. vom OGH entschieden.
mfg

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Nachteule
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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Nachteule » 22.04.2015, 15:21

Falls nicht: Den Vertrag auf "natürliche Weise" auslaufen lassen und dem Anbieter so bald als möglich den Rücken kehren.
Früher hätte ich mich über solch ein Gebahren aufgeregt, heute plädiere ich für eine Abstimmung mit den Füßen, d.h. Weggehen.

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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Mr.Dailer » 23.04.2015, 08:07

werde 3 auch auslaufen lassen,schlechte Sprachqualität oft auch im 3 G Netz starke Kompresion!
laut Konsumentschutz sei das Verhalten rechtlich ok,da bereits seit 2013,die Indexanpassung in den Agbs drin sei!

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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Nachteule » 24.04.2015, 07:27

Die Argumentation des Konsumentenschutzes wäre durchaus hinterfragenswürdig.
Nur weil in den AGB etwas drinsteht, heißt das noch lange nicht, dass die dort festgeschriebene Regelung auch in Ordnung ist. Die sog. "Wertanpassung" - ein dekorativ-schönes Wort für eine Prozedur, die m.E. gegen alles verstößt, was Vertragsethik ausmacht.

Aber vermutlich wollte man seitens des Konsumentenschutzes einfach sagen: Hättest du damals einfach gekündigt. :?

Azby
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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Azby » 24.04.2015, 16:41

Nachteule hat geschrieben:Die Argumentation des Konsumentenschutzes wäre durchaus hinterfragenswürdig.
Nur weil in den AGB etwas drinsteht, heißt das noch lange nicht, dass die dort festgeschriebene Regelung auch in Ordnung ist. Die sog. "Wertanpassung" - ein dekorativ-schönes Wort für eine Prozedur, die m.E. gegen alles verstößt, was Vertragsethik ausmacht.
Grundsätzlich ist gegen eine Indexanpassung aus rechtlicher Sicht mMn nichts einzuwenden.
Das Konsumentenschutzgesetz erlaubt solche Klauseln explizit, sofern für den Fall eines Sinkens des bezughabenden Index auch eine Entgeltsenkung vorgesehen ist (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG).
Nachdem die Indexanpassung vertraglicher Bestandteil ist, handelt es sich bei der jährlichen Anpassung um keine Vertragsänderung, der Vertrag bleibt ja unverändert aufrecht.
Sinngemäß steht im Vertrag (bspw.)
monatliches Grundentgelt = € 9,90*Veränderung des VPI seit <Stichtag>

Daher sehe ich - mangels Vertragsänderung - auch keinen Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht bei erfolgter Indexanpassung.

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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von Nachteule » 24.04.2015, 20:58

Gut, dass du aus rechtlicher Sicht hervorgehoben hast... Da offenbart sich wieder einmal die arge Diskrepanz zwischen "Recht" und "ehrlich".

ChristianWien
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Re: 3 Tariferhöhung wegen Wertanpassung Kündigungsrecht?

Beitrag von ChristianWien » 27.04.2015, 23:46

Mr.Dailer hat geschrieben: ...
kurzes Resumee,Drei behauptet am Telefon,man hätte kein Sonderkündigungsrecht,da die Wertanpassung vertraglich in den Agbs verankert sei,denen man mit der Unterschrift zugestimt hat,sind derartige Ausschlussklauseln rechtens oder nicht?=
Azby hat es schon richtig beschrieben:
Du hast kein außerordentliches Kündigungsrecht, denn die Wertanpassungsklausel hast du bei Vertragsabschluß bei deiner Tarifwahl akzeptiert.
Somit ist es eben keine unvorhersehbare, einseitige Preiserhöhung.
Solche indexbezogene Preisanpassungsklauseln sind gesetzlich zulässig - insbesondere, wenn nicht nur Indexerhöhungen, sondern auch (dzt. wohl eher theoretische) Senkungen weitergegeben werden sollen.

Leider warst du beim Abschluß des Vertrages bzw. der Auswahl deines Tarifes zu wenig sorgfältig, wenn du nun diesen Vertragsbestandteil kritisierst.
Damals hättest du wohl auch noch einen Tarif ohne Wertsicherungsklausel wählen können, was heute bei Drei wohl bis auf die Wertkartentarife leider nicht mehr der Fall ist.

Ich bin auch kein Freund von den inzwischen modern gewordenen Tarifen mit Wertsicherungsklausel und würde - falls ich mich in der aktuellen Tariflandschaft entscheiden müßte - diese möglichst zu vermeiden trachten.
Allerdings soll man die Kirche im Dorf lassen, denn die Erhöhungen auf Grund der derzeitigen offiziellen Inflationsraten von ~1,5% machen bei den meisten Tarifen wohl Beträge von € ~0,20 oder weniger aus.
Da wundert mich vielmehr, daß die Betreiber hier wirklich eine Indexierung durchführen, denn da kostet der Aufwand wohl mehr als die zusätzlichen Einnahmen.
Vermutlich will man aber lieber jedes Jahr ein paar "Groschen" mehr haben, als nach einigen Jahren den ganzen aufgelaufenen Index mit dann z.B. 10% auf einmal zu berücksichtigen, was dann deutlicher auffallen und mehr Kritik verursachen würde.

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