bob Roaming Rechnung

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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Azby
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Beitrag von Azby » 01.10.2009, 12:44

... subject only to the possibility to apply a minimum initial charging period of no more than 30 seconds for calls made ...
Genau das war für mich der eindeutige Teil der Bestimmung. Eine "minimum initial charging period" ist für mich gleichbedeutend mit einer Mindestperiode, die verrechnet werden darf, auch wenn sie gar nicht (komplett) angefallen ist. Wäre es so gemeint gewesen, wie es A1 interpretiert hat, hätte da meiner Meinung nach stehen müssen "an initial setup charging...".
Für mich ist die "minimum period" ausschlaggebend dafür, dass man das eigentlich nur so verstehen kann, das "maximal" 30/1 abgerechnet werden darf.
Deutlicher wäre es hingegen gewesen, wenn es geheißen hätte (sinngemäß), prinzipiell muss 1/1 getaktet werden, um die Kosten zu decken dürfen die Betreiber aber maximal 30/1 verrechnen, nicht schlechter.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 01.10.2009, 16:58

Azby hat geschrieben:Deutlicher wäre es hingegen gewesen, wenn es geheißen hätte (sinngemäß), prinzipiell muss 1/1 getaktet werden, um die Kosten zu decken dürfen die Betreiber aber maximal 30/1 verrechnen, nicht schlechter.
Genau das heißt es ja (abgesehen von der umgedrehten Satzstellung).
Aber warum denn alles so kompliziert? Ist doch ok 30/1, ohne wenn und aber.

P.S. Der vielleicht berühmteste shall-Satz:
We shall overcome
Aber auch nur potentiell unklare Wörter "soll(t)en" vermieden werden - meine Meinung. :wink:

Grüße
Stefan

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brus
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Beitrag von brus » 01.10.2009, 18:02

Stefan hat geschrieben:Aber auch nur potentiell unklare Wörter "soll(t)en" vermieden werden - meine Meinung. :wink:
Frisch nach meiner Patentamtsprüfung stand ich in einem Spital vor einem Lift mit der Aufschrift: "Nur für 10 Personen" und fragte mich lästernder Weise ob ich jetzt warten müßte bis die übrigen 9 Personen kämen. Genau durch solche Formulierungen werden Juristen gebraucht.
Was wäre bei einem Betriebsstop, zB. am Wochenende und ich allein im Lift. Ein Anwalt könnte meinen das Spital wäre Schuld wenn ich ein ganzes Wochenende eingesperrt wäre, ein anderer würde argumentieren die Schuld läge bei mir weil ich allein gefahren bin. Zu Zweit oder Dritt hätte man via Räuberleiter den Ausstieg an der Decke öffnen und sich so befreien können.
Eine Mahnung an Juristen, warum nicht eindeutig "Für maximal 10 Personen"
Grüße
Gerhard

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.10.2009, 18:15

Genau das "maximal" ist es ... max. 30/1 :wink:
Gruß Ray

tullista
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Beitrag von tullista » 01.10.2009, 19:31

@brus
Wenn "Nur für 10 Personen oder 840kg" steht, könntest ja wie beim Ballonfahren noch etwas Ballastgewicht mitnehmen - nur halt a bisserl unpraktisch.

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 01.10.2009, 22:53

ray81 hat geschrieben:Genau das "maximal" ist es ... max. 30/1 :wink:
Eben nicht, die Aussage ist:

* es ist 1/1 zu takten
* es darf ein Call setup von maximal 30 Sekunden verrechnet werden

es steht nicht dass es eine 30/1 zu sein hat, denn ein "call setup" -> wie eben die in vielen Ländern und auch in Österreich bei "international Sim Cards" übliche Call setup fee, inkludiert eben KEINE sekunden.
inter arma enim silent leges

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 01.10.2009, 23:17

Aber wo ist im Original zitiert: "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed" :?:

Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.10.2009, 23:45

cicero7 hat geschrieben:
ray81 hat geschrieben:Genau das "maximal" ist es ... max. 30/1 :wink:
Eben nicht, die Aussage ist:

* es ist 1/1 zu takten
* es darf ein Call setup von maximal 30 Sekunden verrechnet werden

Welche Aussage!? Deine, ja die kenne ich ... Und wieso bringst du immer wieder diese ominöse Theorie mit dem Call Setup? Von woher hast du die? Link, Verweis ...???? Eigene Übersetzung ... Interpretation!?

Der Gesetztestext sagt eindeutig:

* 1/1 Abrechnung (on a per second basis)
* es dürfen max. 30 sek als Anfangstakt abgerechnet werden. (a minimum initial charging period of no more than 30 seconds)

... das "set up", das dann im Gesetzestext vorkommt, bedeutet, dass der Provider durch diese 30 sek. allfällige Verbindungskosten (set-up) decken kann ... nicht, dass er einen set-up in Höhe von 30 sek. dazu verrechnen darf!

Außerdem habe ich auch nicht geschrieben, dass es eine 30/1 Taktung zu sein hat, sondern meinte, man hätte der Einfachkeit halber max. 30/1 schreiben sollen, auf jeden Fall nicht 30/1 ... so wie es gepostet wurde ...
Laut Gesetzestext bleibt es dem Anbieter sogar überlassen, ob er 30/1 ansetzt oder weniger ... nur eben nicht mehr als 30/1 ...

Aber allein dieser Link spricht Bände ... http://help.orf.at/?story=9444 :wink:
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 05.10.2009, 23:33

@Stefan
Nach meinen bescheidenen Englisch-Kenntnissen hat "shall" einen "konjunktivischen Beigeschmack". 1. Unklarheit
Für mich eindeutig klar ist "has to be". Aber dann würde die Einschränkung danach (es kann abgewichen werden) widersprüchlich - 2. Unklarheit
Das mit dem Konjunktiv habe ich auch so gemeint, da die EU-Richtline von der Formulierung her dies ausdrückt:
"shall" ist eben keine absolute Forderung, sondern eine eingeräumte Möglichkeit, da es sonst - wie du korrekt geschrieben hast - "has to be" heißen müßte.
Es wird eine 1/1 Sekundenabrechnung gefordert, aber darüber hinausgehend eine "Gesprächsaufbaugebühr in Höhe von 30 Sekunden" zugelassen.


aneben, ChristianWien, bin ich mir nicht sicher, ob dir die Bedeutung von (deinem Wort) "Gesprächsaufbaugebühr" klar ist: Du hast jetzt genau das geschrieben, was die EU nicht wollte, nämlich einen verrechneten Fixbetrag PLUS 1/1-Taktung.
Die EU wollte eine "a 30 second call setup" und nicht "a 30 second call setup-fee"
Naja, "call setup" kann ja nur als "call setup fee" gemeint sein, sonst macht der Begriff im Kontext mit den "30 Sekunden" ja keinen Sinn.

Was die EU wirklich wollte und was nicht kann man wohl trefflich spekulieren.

Unterm Strich kommt es auf das Gleiche raus, egal wie man es betrachtet.
Es ist vollkommen egal, ob man es abrechnungstechnisch als "1/1 Takt + 30-sekündiger Gesprächsaufbaugebühr" oder kürzer zusammengefaßt als "30/1 Takt" betrachtet.
Klarerweise geht aber nicht, was A1 haben wollte: nämlich "30/1 Takt + zusätzlich eine 30-sekündige Gesprächsaufbaugebühr"


Auch hier gäbe es präziesere Formulierungen wie: "a 30 second billing after setup".

Aber warum nicht gleich "has to be 30/1", ist das echt so schwer!?!?
Natürlich hätte es die EU auch kürzer und klarer formulieren können - obwohl: eindeutig ist es auch so.

Ich habe allerdings die große Vermutung, daß man eben mit der Richtlinie auch eine 1/1 Verrechnung zulassen wollte, wenn es denn Betreiber geben sollte, die dies auch ihren Kunden so anbieten wollen.
Leider besteht aber dafür derzeit nur eine sehr geringe Hoffung für die Kunden, da bisher fast alle Betreiber einheitlich die höchstzulässigen Tarife verrechnet haben und dies voraussichtlich auch weiterhin tun werden.

ray81
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Beitrag von ray81 » 06.10.2009, 00:13

Für mich gibts nicht zu spekulieren, die Gesetzeslage ist da eindeutig ... ich würde nur gerne wissen, wo dieses öminöse "it shall be ..."-Sätzchen genau herkommt ... ich habe ihn nämlich nirgendwo bisher finden können.

Mal abgesehen davon, ist es durchaus möglich, dass ein "shall" im Kontext als ein "muss" zu sehen ist ... was hier aber auch nicht weiterhelfen würde ... wir drehen uns im Kreis ... woher kommt dieser Satz:
"the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed"? Wenn nicht nur aus des ciceros Munde!?
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 06.10.2009, 00:44

ChristianWien hat geschrieben:Es ist vollkommen egal, ob man es abrechnungstechnisch als "1/1 Takt + 30-sekündiger Gesprächsaufbaugebühr" oder kürzer zusammengefaßt als "30/1 Takt" betrachtet.
Klarerweise geht aber nicht, was A1 haben wollte: nämlich "30/1 Takt + zusätzlich eine 30-sekündige Gesprächsaufbaugebühr"
Hier gibt es aber schon einen Unterschied, egal ist das nicht.
A1 hat auch nicht 30/1 plus 30 Cent Aufbaugebühr verrechnet, sondern 1/1 plus Aufbaugebühr.
Der Unterschied ist der:
30/1: Die ersten 30 Sekunden werden verrechnet, egal was passiert - telefonierst du 2 Sekunden werden 30 verrechnet - telefonierst du 30 Sekunden werden auch 30 Sekunden verrechnet.
Das ist der auch der wesentliche Unterschied zu 1/1 mit Aufbaugebühr. Hier fällt eine Aufbaugebühr (in Höhe des Entgelts für 30 Sekunden) sofort an und es wird ab der ersten Sekunde zusätzlich verrechnet. 2 Sekunden Telefonieren kosten dann nämlich schon 32 Sekunden. 30 Sekunden telefonieren 60 Sekunden usw. Es werden also immer 30 Sekunden mehr verrechnet, als tatsächlich telefoniert wurden - das hat A1 (unerlaubterweise) gemacht.
Erlaubt gewesen wäre die ersten 30 Sekunden auf jeden Fall zu verrechnen. Sobald ein Gespräch 30 Sekunden (oder länger) dauert, dürfen aber in jedem Fall nur die tatsächlich telefonierten Sekunden verrechnet werden.
Um dich hier ein bisschen zu korrigieren: A1 hat also nicht das Extrem angewendet und 30/1 und zusätzlich noch eine Gesprächsaufbaugebühr verrechnet, sondern "nur" 1/1 mit Gesprächsaufbaugebühr.

Ich hoffe es ist mir gelungen, den Unterschied zwischen 1/1 plus 30 Sekunden Setup-Fee und 30/1 herauszustreichen.

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brus
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Beitrag von brus » 06.10.2009, 07:52

Azby hat geschrieben:Ich hoffe es ist mir gelungen, den Unterschied zwischen 1/1 plus 30 Sekunden Setup-Fee und 30/1 herauszustreichen.
Das ist jetzt glasklar deutlich.
Grüße
Gerhard

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Beitrag von brus » 06.10.2009, 09:37

Etwas ist mir im Prinzip noch unklar, das bezieht sich jetzt nicht nur auf bob.
Wenn die Provider direkt abrechnen, welche Erklärung hat dann dieser Wortlaut?
"angezeigte Verbindungen können aus technischen Gründen - zum Beispiel auf Grund einer Weiterverrechnung von anderen Netzbetreibern (Roaming) - zeitverzögert aufgelistet werden."
Gilt diese für Telefonate in Ländern außerhalb der EU?
Grüße
Gerhard

ray81
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Beitrag von ray81 » 06.10.2009, 10:48

brus hat geschrieben:Etwas ist mir im Prinzip noch unklar, das bezieht sich jetzt nicht nur auf bob.
Wenn die Provider direkt abrechnen, welche Erklärung hat dann dieser Wortlaut?
"angezeigte Verbindungen können aus technischen Gründen - zum Beispiel auf Grund einer Weiterverrechnung von anderen Netzbetreibern (Roaming) - zeitverzögert aufgelistet werden."
Gilt diese für Telefonate in Ländern außerhalb der EU?
Das gilt für Roaming im Allgemeinen, also EU und alle anderen Länder ... sprich für alle Länder - es kann sein, dass es in der EU grundsätzlich durch die Vereinfachung der Vergebührung weniger zu Verzögerungen kommt, allerdings, denke ich, dass dies auch da vorkommen kann.
Je später der inländische Provider die Roaming-Abrechnung vom ausländischen Provider bekommt, desto später bekommt auch der Kunde die Abrechnung.

Was heißt "direkt abrechnen"!?
Abrechnung für Roaming ist immer: Ausländischer Provider - inländischer Provider - Kunde ... der inländische Provider wartet quasi immer auf die Rechnung des ausländischen Providers, bevor er es dem Kunden weiterverrechnet.
Gruß Ray

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Beitrag von brus » 06.10.2009, 11:08

ray81 hat geschrieben:Abrechnung für Roaming ist immer: Ausländischer Provider - inländischer Provider - Kunde ... der inländische Provider wartet quasi immer auf die Rechnung des ausländischen Providers, bevor er es dem Kunden weiterverrechnet.
Zumindestens in der EU sind die entsprechenden Daten ja dem inländischem Provider sofort bekannt und er müßte nicht auf die Übermittlung dieser Daten warten.
Oder liege ich da falsch?
Grüße
Gerhard

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