@Stefan
Nach meinen bescheidenen Englisch-Kenntnissen hat "shall" einen "konjunktivischen Beigeschmack". 1. Unklarheit
Für mich eindeutig klar ist "has to be". Aber dann würde die Einschränkung danach (es kann abgewichen werden) widersprüchlich - 2. Unklarheit
Das mit dem Konjunktiv habe ich auch so gemeint, da die EU-Richtline von der Formulierung her dies ausdrückt:
"shall" ist eben keine absolute Forderung, sondern eine eingeräumte Möglichkeit, da es sonst - wie du korrekt geschrieben hast - "has to be" heißen müßte.
Es wird eine 1/1 Sekundenabrechnung gefordert, aber darüber hinausgehend eine "Gesprächsaufbaugebühr in Höhe von 30 Sekunden" zugelassen.
aneben, ChristianWien, bin ich mir nicht sicher, ob dir die Bedeutung von (deinem Wort) "Gesprächsaufbaugebühr" klar ist: Du hast jetzt genau das geschrieben, was die EU nicht wollte, nämlich einen verrechneten Fixbetrag PLUS 1/1-Taktung.
Die EU wollte eine "a 30 second call setup" und nicht "a 30 second call setup-fee"
Naja, "call setup" kann ja nur als "call setup fee" gemeint sein, sonst macht der Begriff im Kontext mit den "30 Sekunden" ja keinen Sinn.
Was die EU wirklich wollte und was nicht kann man wohl trefflich spekulieren.
Unterm Strich kommt es auf das Gleiche raus, egal wie man es betrachtet.
Es ist vollkommen egal, ob man es abrechnungstechnisch als "1/1 Takt + 30-sekündiger Gesprächsaufbaugebühr" oder kürzer zusammengefaßt als "30/1 Takt" betrachtet.
Klarerweise geht aber
nicht, was A1 haben wollte: nämlich "30/1 Takt + zusätzlich eine 30-sekündige Gesprächsaufbaugebühr"
Auch hier gäbe es präziesere Formulierungen wie: "a 30 second billing after setup".
Aber warum nicht gleich "has to be 30/1", ist das echt so schwer!?!?
Natürlich hätte es die EU auch kürzer und klarer formulieren können - obwohl: eindeutig ist es auch so.
Ich habe allerdings die große Vermutung, daß man eben mit der Richtlinie auch eine 1/1 Verrechnung zulassen wollte, wenn es denn Betreiber geben sollte, die dies auch ihren Kunden so anbieten wollen.
Leider besteht aber dafür derzeit nur eine sehr geringe Hoffung für die Kunden, da bisher fast alle Betreiber einheitlich die höchstzulässigen Tarife verrechnet haben und dies voraussichtlich auch weiterhin tun werden.