bob Roaming Rechnung

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brus
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bob Roaming Rechnung

Beitrag von brus » 29.09.2009, 17:19

Es blieb unklar in einem vorhergegangenem Thread wie bob bei Roaming in die EU Länder abrechnet.
Entweder nur entsprechend der von der EU vorgeschriebenenTaktung 30/1 oder mit eine zusätzlichen Einmalgebühr im Ausmaß von 30 Sekunden.
Ich habe jetzt von AT aus meine Global Roaming SIM (Nummer aus Belgien) angerufen, hier das Ergebnis:
Gesprächsdauer 1 Minute und 9 Sekunden, abgebucht wurden 0,5375 Euro netto.
Für ein Gespräch nach Ungarn Festnetz, Dauer 1 Minute 34 Sekunden wurden 0,7166 Euro, netto verrechnet.
Also ohne eine Einmalgebühr von 30 Sekunden.
Grüße
Gerhard

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 29.09.2009, 20:54

Das wurde schon geklärt, der EU Rechtstext war unklar und sprach von "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed"....

der Text war missverständlich und es wurde nun geklärt, A1, bob RBM etc. werden alsbaldigst auf die 30/1 Taktung umstellen und etwaige differenzbeträge an die Kunden per Gutschrift zurückgeben.
inter arma enim silent leges

ray81
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Beitrag von ray81 » 29.09.2009, 21:04

Also, die Seiten des Gesetzestext, die ich eingesehen habe, sprachen eindeutig ... da haben wohl verantwortliche Stellen bei A1 zu wenig Englisch gepaukt ... :wink: ... aber wird ja scheint's eh geändert ... :lol:
Gruß Ray

strategievakuum
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Beitrag von strategievakuum » 29.09.2009, 21:44

cicero7 hat geschrieben:... der Text war missverständlich und es wurde nun geklärt, A1, bob RBM etc. werden alsbaldigst auf die 30/1 Taktung umstellen und etwaige differenzbeträge an die Kunden per Gutschrift zurückgeben.
Dazu gab es am Samstag in der Ö1-Sendung HELP einen Beitrag: http://help.orf.at/?story=9444

Und es gibt einen RTR-Bescheid dazu http://www.rtr.at/de/tk/R_2_09/R__2_09_web.pdf , der eine Setup-Gebühr in der Höhe von 30 Sekunden untersagt und eine Rückvergütung (bzw. -zahlung) der bisher eingenommenen "Gebühr" an die Kunden fordert.

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Beitrag von brus » 29.09.2009, 21:50

cicero7 hat geschrieben:der Text war missverständlich und es wurde nun geklärt, A1, bob RBM etc. werden alsbaldigst auf die 30/1 Taktung umstellen
Meine beiden Gespräche vom 7. September wurden schon richtig verrechnet.
Grüße
Gerhard

Azby
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Beitrag von Azby » 29.09.2009, 23:16

Ich kann ray nur recht geben - der Text war recht eindeutig und auch die TKK hat das auch festgestellt.

tszr
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Beitrag von tszr » 30.09.2009, 06:05


ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 30.09.2009, 14:04

@brus
Ich habe jetzt von AT aus meine Global Roaming SIM
Das ist aber KEIN Roaming, sondern fällt unter die "normalen" Auslandstarife, welcher jeder Betreiber weiterhin beliebig frei kalkulieren kann und welche auch (zumindest wenn kein spezielles Auslandspaket gebucht ist) zumeist höher als die vergleichbaren maximalen EU-Roamingtarife sind.

Wenn du die Roamingverrechnung testen willst, mußt du aus einem ausländischen Netz (z.B. von D oder H aus) deine Global Roaming SIM anrufen.



@cicero7
EU Rechtstext war unklar und sprach von "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed"
Daran ist eigentlich absolut nichts unklar und es ist bezeichnend, daß gerade mal ein einziger Provider - und noch dazu A1 - an der eindeutigen Formulierung etwas auszulegen findet.
Wenn eine 1/1 Sekundenabrechnung gefordert wird und dazu noch die Verrechnung einer Gesprächsaufbaugebühr von 30 Sekunden freigestellt wird ist es doch klar, daß man diese nicht zweimal kassieren kann.

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Beitrag von brus » 30.09.2009, 15:07

ChristianWien hat geschrieben:Wenn du die Roamingverrechnung testen willst, mußt du aus einem ausländischen Netz (z.B. von D oder H aus) deine Global Roaming SIM anrufen.
Werde ich bei der ersten passenden Gelegenheit machen.
Aber jetzt ist das Problem sowieso schon geklärt.
Grüße
Gerhard

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 30.09.2009, 21:48

ChristianWien hat geschrieben:
cicero7 hat geschrieben: EU Rechtstext war unklar und sprach von "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed"
Daran ist eigentlich absolut nichts unklar
...
Wenn eine 1/1 Sekundenabrechnung gefordert wird und dazu noch die Verrechnung einer Gesprächsaufbaugebühr von 30 Sekunden freigestellt wird
Aufgrund der geklärten Situation habe ich nichts gepostet, aber jetzt muss ich mich schon noch einmal einschalten.

Nach meinen bescheidenen Englisch-Kenntnissen hat "shall" einen "konjunktivischen Beigeschmack". 1. Unklarheit
Für mich eindeutig klar ist "has to be". Aber dann würde die Einschränkung danach (es kann abgewichen werden) widersprüchlich - 2. Unklarheit
Daneben, ChristianWien, bin ich mir nicht sicher, ob dir die Bedeutung von (deinem Wort) "Gesprächsaufbaugebühr" klar ist: Du hast jetzt genau das geschrieben, was die EU nicht wollte, nämlich einen verrechneten Fixbetrag PLUS 1/1-Taktung.
Die EU wollte eine "a 30 second call setup" und nicht "a 30 second call setup-fee" und bei den "eindeutigen" Englisch-Kentnissen von "shall" ist das für mich plötzlich auch nicht mehr so eindeutig - 3. Unklarheit

Auch hier gäbe es präziesere Formulierungen wie: "a 30 second billing after setup".

Aber warum nicht gleich "has to be 30/1", ist das echt so schwer!?!? Jaja, ich hätte den Rat meiner Eltern befolgen sollen und ein gut verdienender Politiker werden sollen, dann bräuchte ich nicht einmal richtig Englisch können ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Matula » 30.09.2009, 23:51

Stefan hat geschrieben:Jaja, ich hätte den Rat meiner Eltern befolgen sollen und ein gut verdienender Politiker werden sollen, dann bräuchte ich nicht einmal richtig Englisch können ...
:lol: Wie recht Du doch hast...

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.10.2009, 10:08

Ich muss mich schon sehr wundern, es gab vor kurzem einen Tread, in dem die falsche Abrechnung von Bob angesprochen wurde, der ganze Tread ist weg ... bedenkenswert ... ich habe danach gesucht ... nix ...

Das ist der Gesetzestext:

"Betreiber, die regulierte Roaminganrufe auf der Endkundenebene
anbieten, sollten deshalb dazu verpflichtet werden, ihren Kunden alle Anrufe, für die ein Eurotarif gilt, sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde zu legen. Dadurch können
die Betreiber vertretbare Kosten für den Verbindungsaufbau
decken und sind gleichzeitig flexibel genug, um sich mit einer kürzeren Mindestabrechnungsdauer am Wettbewerb zu beteiligen."


Hier der englische Text:

"Providers of regulated roaming calls at the retail level should therefore be required to bill their customers on a per second basis for all calls subject to a Eurotariff, subject only to the possibility to apply a minimum initial charging period of no more than 30 seconds for calls made. This will enable operators to cover any reasonable set-up costs and to provide flexibility to compete by offering shorter minimum charging periods."

Von: "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed" kann ich im englischen Text nichts lesen. Ist das eine ins Englische verfasste Interpretationsvariante von A1/Bob? :lol:


von "has to be 30/1" halte ich nicht viel, das spiegelt auch den Gesetzestext nicht wider ... bzw. die Absicht. Denn da heißt es, "höchstens" ... engl. "possibility" ... sprich: maximal 30/1 ... dazwischen wäre alles erlaubt, von 1/1 über 15/1 bis zu eben 30/1 ... deswegen diese Formulierung, die ansonsten meiner Meinung nach keinen Interpretationsspielraum bietet. Wo da A1 - 1/1+30 - rauslesen konnte, ist mir schleierhaft ...
... aber es ist klar, dass die Anbieter das Maximum von 30/1 nehmen ... :wink:
langer Rede, kurzer Sinn ... es ist ja jetzt alles von A1/Bob in Korrektur
Matula hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Jaja, ich hätte den Rat meiner Eltern befolgen sollen und ein gut verdienender Politiker werden sollen, dann bräuchte ich nicht einmal richtig Englisch können ...
:lol: Wie recht Du doch hast...
Bestes Beispiel ist hier zur Zeit der FDP Politker Guido Westerwelle ... ich sag nur: "my english makes me nobody after!"
Gruß Ray

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Beitrag von brus » 01.10.2009, 10:25

Stefan hat geschrieben:Nach meinen bescheidenen Englisch-Kenntnissen hat "shall" einen "konjunktivischen Beigeschmack".
Für mich sieht das anders aus:
shall = soll
should = sollte
Es ist natürlich zu klären wieweit man sich an das "soll" orientieren soll.
Hoppla, jetzt habe ich mich selber mit diesem Satz reingeritten.
Grüße
Gerhard

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 01.10.2009, 11:21

ray81 hat geschrieben:Hier der englische Text:

... subject only to the possibility to apply a minimum initial charging period of no more than 30 seconds for calls made ...
Das wirkt wiederum sehr "überzüchtet". :lol:
Lese es einmal so:
subject only to the possibility to apply a minimum initial charging
period of no more than 30 seconds for calls made

Also wohlwollend kann ich der ersten Zeile tatsächlich eine "mögliche Geltendmachung einer Minimum-Gebühr" entnehmen, in der zweiten Zeile ist dann präzisiert, dass es aber nicht mehr als der Gegenwert von 30 verrechneten Sekunden sein darf...

Typisches Politikerdeutsch(Englisch): Soviel als möglich im Konjunktiv verfassen, wenig konkrete Angaben und dann so "verschnörkelt" wie nur irgend möglich formulieren.

Aber jetzt ernsthaft: Welcher Betreiber wird 1/1 verrechnen, wenn ihm 30/1 zugestanden werden, wenn selbst der Gesetztestext "erklärt", dass der Betreiber das Geld braucht, um seine Kosten zu decken.
Alles Quatsch, hättens geschrieben "has to 30/1" ändert es in der Praxis nichts. Und wenn ein Betreiber (vllt drei :lol: ) den unausweichlich inneren Drang verspürt, die Taktung geringer als 30/1 zu gestalten, na dann muss er auch erst einmal "geklagt" werden, dass er da zu Gunsten der Kunden die Regelung mißachtet.
Guido Westerwelle ... ich sag nur: "my english makes me nobody after!
Aber wo er recht hat, hat er recht. :lol:

Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.10.2009, 12:03

Nicht zu vergessen ist, dass "shall" durchaus in verschiedenen Fällen als "muss" zu sehen ist!

Diverse Beispiele:

Federal law shall override Land law = Bundesrecht bricht Landesrecht
the decision shall be final = die Entscheidung ist unanfechtbar
The dignity of man is inviolable. To respect and protect it shall be the duty of all public authority = Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


(ein muss steht nicht da, weil für die Aussagekraft im Deutschen hier ein "Muss" nicht immer notwendig ist!)

the insurance shall be contracted = die Versicherung muss abgeschlossen werden
which shall be paid = was gezahlt werden muss
shall be bound to reimburse the bank = wird die Bank remboursieren müssen


... shall ist neben sollen auch beabsichtigen und werden ...

shall und should ... Präsens + Imperfekt/Perfekt

shall - should - should
soll - sollte - gesollt

"sollte" = Indikativ - Imperfekt von sollen
oder
"sollte" = Konjunktiv II - Präsens von sollen

"solle" = Konjunktiv I - Präsens von sollen

"soll" = Indikativ - Präsens von sollen

... shall kann Indikativ/Präsens als auch Konjunktiv/Präsens sein, should stellt Konjunktiv II als auch Imperfekt dar ... Unterschiede sind in der 3.Person singular zu sehen, z.B. God save the Queen = Gott schütze die Königin. (God saves the Queen = Gott schützt die Königin) ... Vorsicht, "er soll" heißt aber nicht "he shalls", sondern he shall! Genauso anzuwenden bei may, must, can, will ...
... in der Regel ist bei "shall" der Indikativ/Präsens zu verstehen ... also "soll" ...

interessanter wäre allerdings, woher "the rounding shall be 1/1 and a 30 second call setup is allowed" eigentlich kommt, respektive welcher "Gesetzestext" dies beinhaltet!?

Sorry OT ... :lol:
Gruß Ray

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