Garantie bei entsperrtem Handy

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Wowo
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Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Wowo » 24.09.2015, 15:08

Will ein neues 3-Handy mit Vertragsverlängerung nehmen, es jedoch entsperren lassen und eine HOT-Simkarte reingeben.
Falls das Handy repariert werden muss, schaut 3 nach, ob es entsperrt wurde, oder ist dies der Firma egal?

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Stefan
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Stefan » 24.09.2015, 17:22

Wowo hat geschrieben:Falls das Handy repariert werden muss, schaut 3 nach, ob es entsperrt wurde, oder ist dies der Firma egal?
Ich gehe einmal davon aus, dass du eine Garantie-Reparatur meinst, weil sonst wäre es ohnehin obsolet.

Im Netz gibt es seit Jahren dazu Thesen wie Sand am Meer --- wissen tut es wohl niemand.

Zusammengefasst: Das Handy wird zur Reparatur ertmal zum Hersteller (bzw. Vertragswerkstätte) weitergeschickt. Dieser entscheidet dann, ob es ein Garantiefall ist oder nicht.
Mutmaßlich könnten durch Manipulation der Software (in erster Linie Jailbreak, ev. auch Entsperren, etc.) Hardwareschäden entstehen. Ebenso könnte durch Manipulation der ROM-Speicher (fürs Hochfahren) beschädigt werden und somit das Handy "tot" sein.
ABER: In so einem Fall müsste langwierig nach Spuren gesucht werden. Die Zeit ist für den Techniker dann trotzdem verloren.

Darum wir in solchen Fällen sowieso erst einmal die original-Firmware (also auch MIT Lock) neu ins ROM gespielt und dann erst weitergesehen, um eben den softwareseitigen Fehler ausschließen zu können.
Damit sind auch gleichzeitig alle Spuren wie Entsperren oder Jailbreak entfernt.

Erst danach wird entweder in Garantie Hardware getauscht oder dem Kunden ein KV unterbreitet.
Beachte: Es ist durchaus möglich, dass du bei Garantie-"Reparaturen" ein überholtes Austauschgerät bekommst.

Fazit: Laut Geschäftsbedingungen kann Manipulation zu Verlust der Garantie führen, in der Praxis ist der Aufwand zur Nachforschung viel zu hoch. Da ist es einfacher zu sagen, dass Handy wäre runtergefallen oder nass geworden...

Grüße
Stefan

Wowo
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Wowo » 25.09.2015, 18:08

grazie!

Boy2006
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Boy2006 » 03.10.2015, 01:38

<- 6 Monaten muss der Hersteller dir beweisen das du es kaputt gemacht hast
-> 6 Monate musst du den Hersteller beweisen das er einen scheiss gemacht hat.

Azby
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Azby » 03.10.2015, 09:36

Boy2006 hat geschrieben:<- 6 Monaten muss der Hersteller dir beweisen das du es kaputt gemacht hast
-> 6 Monate musst du den Hersteller beweisen das er einen scheiss gemacht hat.
Das stimmt so nicht.
Was du meinst, ist die Beweislastumkehr der Gewährleistung, und der Gewährleistungsanspruch richtet sich nicht gegen den Hersteller (es sei denn, du kaufst direkt von diesem), sondern gegen den Verkäufer (idR Einzelhandel).
In den ersten 6 Monaten der insgesamt 2-jährigen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mangelhaft war. Nach den 6 Monaten musst du beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, was schwierig ist. Wenn es dir aber gelingt, ist kein Schuldbeweis ("einen scheiss gemacht") erforderlich, da der Gewährleistungsanspruch unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Verkäufers ist.

Wowo
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Wowo » 09.10.2015, 19:13

Bei meinem letzten Notebook ASUS) war nach ca. einem Jahr die Grafik defekt, das Notebook wurde sogar abgeholt und nach einer Woche wieder gratis repariert gebracht.
Beweisen musste ich nichts.
Sogar eine neue Tastatur wurde eingebaut, ohne dass ich die alte beanstandet hätte.

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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Azby » 09.10.2015, 23:45

Wowo hat geschrieben:Bei meinem letzten Notebook ASUS) war nach ca. einem Jahr die Grafik defekt, das Notebook wurde sogar abgeholt und nach einer Woche wieder gratis repariert gebracht.
Beweisen musste ich nichts.
Sogar eine neue Tastatur wurde eingebaut, ohne dass ich die alte beanstandet hätte.
Schön für dich, das ändert aber nichts daran, was ich vorher geschrieben habe.

In deinem Fall hat es sich offensichtlich um einen Garantie- (=Hersteller) bzw. Kulanzfall gehandelt.

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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Wowo » 10.10.2015, 10:29

Ich dachte, dass bis 24 Monate nach Erwerb repariert werden muss.

Azby
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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Azby » 10.10.2015, 11:10

Wowo hat geschrieben:Ich dachte, dass bis 24 Monate nach Erwerb repariert werden muss.
Nein. Nochmal:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Die richtet sich gegen den Verkäufer.
Das bedeutet aber nur, dass ein Mangel, der von Anfang an bestanden hat, durch Verbesserung (=Reparatur) oder Austausch, wenn beides nicht möglich ist durch Preisminderung oder Wandlung (Ware zurück, Geld zurück), vom Verkäufer ausgeglichen werden muss. In der Praxis hat der Verkäufer oft die Möglichkeiten dazu nicht und schickt das Gerät ein (oft auch zum Hersteller). Das ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich der Verkäufer Gewährleistungsverpflichteter ist.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits von Anfang an bestanden hat.
Dh. wenn du binnen 6 Monaten nach Kauf mit dem defekten Gerät zum Hersteller zurückkommst, muss er dir nachweisen, dass der Mangel nicht bereits von Anfang an da war. Das ist mitunter schwer möglich, wenn die Ursache nicht offensichtlich ist (zB deutliche Kratz- bzw. Fallspuren auf einem Handy). IdR wird daher innerhalb dieser Frist auch anstandslos ausgetauscht bzw. repariert.
Nach Ablauf der 6 Monate besteht zwar der Gewährleistungsanspruch weiter, dann musst aber du beweisen, dass das Ding von Anfang an etwas hatte, was idR schwer möglich ist, wenn nicht bekannt ist, dass die Serie einen Produktionsfehler hatte oder dergleichen.
In der Praxis bist du dann oftmals auf Kulanz seitens des Verkäufers angewiesen.

Die Garantie hingegen ist etwas komplett anderes. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Garantie!
Die Garantie gibt dir idR der Hersteller, als Zeichen der guten Qualität bzw. als zusätzliches Verkaufsargument.
Mit der Garantie sagt der Hersteller daher zu, dass das Gerät bei ordnungsgemäßer Nutzung zumindest über den in der Garantiefrist genannten Zeitraum funktionieren wird. Somit sind von der Garantie auch nachträgliche Mängel umfasst, sofern sie nicht durch unordnungsgemäße Nutzung (zB Fallenlassen des Handys auf einen Steinboden) entstanden sind.
Da du keinen gesetzlichen Anspruch darauf hast, dass dir jemand eine Garantie einräumt, kann der Hersteller natürlich auch selbst bestimmen, wie lange die Frist ist bzw. unter welchen Umständen die Garantie ausgeschlossen ist.
Daher empfiehlt es sich, vorher zu schauen, wie die Garantiebestimmungen ausschauen.
Ansprechpartner ist im Falle der Inanspruchnahme der Garantie dann natürlich auch der Hersteller bzw. Importeur.
Serviceorientierte Verkäufer übernehmen zwar mitunter das Einschicken, aber wenn die Sache nicht gleichzeitig auch ein Gewährleistungsfall ist, hast du darauf ebenfalls keinen Anspruch. Im schlimmsten Fall kannst du daher selbst zum Hersteller/Importeur fahren, der möglicherweise irgendwo am Land sitzt oder das Gerät (je nach Garantiebestimmungen auf eigene Kosten) einschicken...

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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von eigs » 10.10.2015, 21:24

Azby hat geschrieben:In der Praxis bist du dann oftmals auf Kulanz seitens des Verkäufers angewiesen.
In der Praxis sind die Verkäufer bei einem Gewährleistungsfall meistens kulant um nicht die Kosten für ein Gutachten übernehmen zu müssen.
Azby hat geschrieben:Die Garantie gibt dir idR der Hersteller
Ich sehe oft genug Angebote wo der Händler die Garantie hergibt. z.B. von Hofer und ZGONC
Manchmal hat man auch von Händler und Hersteller Garantie mit unterschiedlicher Laufzeit und unterschiedlichen Garantiebedingungen.
Azby hat geschrieben:Ansprechpartner ist im Falle der Inanspruchnahme der Garantie dann natürlich auch der Hersteller bzw. Importeur.
Ansprechpartner ist natürlich immer derjenige der mit der Garantie geworben hat.

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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Azby » 11.10.2015, 11:51

eigs hat geschrieben:
Azby hat geschrieben:In der Praxis bist du dann oftmals auf Kulanz seitens des Verkäufers angewiesen.
In der Praxis sind die Verkäufer bei einem Gewährleistungsfall meistens kulant um nicht die Kosten für ein Gutachten übernehmen zu müssen.
Das stimmt schon, wenn sie sich querlegen kommst du trotzdem nicht drum herum, selbst den Beweis anzutreten. Das wird in den meisten Fällen gar nicht oder nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich sein, wobei die meisten Leute das Risiko wohl nicht eingehen wollen, letztendlich auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls der Beweis nicht gelingt.
eigs hat geschrieben:
Azby hat geschrieben:Die Garantie gibt dir idR der Hersteller
Ich sehe oft genug Angebote wo der Händler die Garantie hergibt. z.B. von Hofer und ZGONC
Manchmal hat man auch von Händler und Hersteller Garantie mit unterschiedlicher Laufzeit und unterschiedlichen Garantiebedingungen.
Deshalb habe ich ja geschrieben "idR".
Der weit überwiegende Anteil der Garantien ist vom Hersteller/Importeur. Gerade bei Eigenmarken bzw. allein vertriebenen Produkten kann es natürlich anders sein. Es gibt auch Verkäufer, bei denen du gegen Aufpreis eine Garantie vom Verkäufer kriegst (zB beim Mediamarkt oder E-Tec sind mir derartige Angebote konkret bekannt).
Azby hat geschrieben:Ansprechpartner ist im Falle der Inanspruchnahme der Garantie dann natürlich auch der Hersteller bzw. Importeur.
Ansprechpartner ist natürlich immer derjenige der mit der Garantie geworben hat.[/quote]
Das ist richtig.
Meine Aussage hat sich darauf bezogen, dass "idR" der Hersteller die Garantie gibt - deshalb habe ich darauf Bezug genommen.

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Re: Garantie bei entsperrtem Handy

Beitrag von Boy2006 » 15.10.2015, 15:41

Es gibt auch Verkäufer, bei denen du gegen Aufpreis eine Garantie vom Verkäufer kriegst (zB beim Mediamarkt oder E-Tec sind mir derartige Angebote konkret bekannt).
Das kommt durch eine Versicherung.

Abgesehen davon macht es einen kleinen feinen unterschied ob man mit "Garantie" oder "Hersteller Garantie" wirbt.
Erstes würde der Händler geben zweites der Hersteller. Ich habe das vor Jahren mal wo gelesen und ganz schnell das Rechnungsprogramm ändern lassen das eben "Hersteller Garantie" dort gestanden ist. :mrgreen:

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