Dauereinzug- Feiertag
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Dauereinzug- Feiertag
Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Re: Dauereinzug- Feiertag
Was ist daran so schwer zu verstehen, wenn dort steht "frühestens"?Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Frühestens heißt: Nicht davor.
Also im Fall vom 1. Jänner 2016 bedeutet das de facto, dass sie erst am 4. abziehen werden, weil der erste ein Feiertag ist und danach Wochenende (=kein Bankarbeitstag) ist. Der erste Werktag (Bankarbeitstag) im Jänner 2016 ist der 4.
"Verboten" (im Sinne einer strafrechtlichen Sanktionierbarkeit) ist der Einzug davor nicht, aber vertragswidrig, wenn sie dir den Einzug frühestens per 1. des Folgemonats zugesagt haben. Sollten dir Unannehmlichkeiten dadurch entstehen (Bankspesen wegen mangelnder Deckung, Überziehungszinsen etc.) kannst du den Ersatz dieser Schäden vom Vertragspartner verlangen.
Eine seriöse Firma wird sich aber daran halten und wie oben gesagt erst am 4. einziehen.
Re: Dauereinzug- Feiertag
Wenn in Ösi alles verständlich wäre...
Re: Dauereinzug- Feiertag
M.W.n. gibt es keine gesetzliche Regelung - demnach kommt es auf die AGB an.Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Also es kann sein ...
Grüße
Stefan
Re: Dauereinzug- Feiertag
Bei den Pensionen wird normalerweise das Geld am 1. des Monats überwiesen. Ist dies ein Feiertag dann früher.Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Facit, heute, 31.12. ist das Geld bereits am Konto.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Re: Dauereinzug- Feiertag
Das ist ja das Gegenteil. Das Gehalt muss spätenstens am Monatsersten am Konto sein, nicht später.
Beim Dauerauftrag ist ja von "frühenstens" die Rede.
Beim Dauerauftrag ist ja von "frühenstens" die Rede.
Re: Dauereinzug- Feiertag
Dann bist du ja schon bestens informiert.Wowo hat geschrieben:Das ist ja das Gegenteil. Das Gehalt muss spätenstens am Monatsersten am Konto sein, nicht später.
Beim Dauerauftrag ist ja von "frühenstens" die Rede.
Grüße
Gerhard
Gerhard
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