Ich weiß jetzt nicht genau, wie das mit der Gesellschaft gemeint war, aber was für mich nachvollziehbar ist:Wowo hat geschrieben:Eine befreundete Rechtsanwältin meinte, dass ich hierfür eine Gesellschaft gründen müsste.
Geht das nicht anders? Hörte nie, dass ein klassisches Ensemble eine Gesellschaft ist.
Eine Gesellschaft (EEG, OHG, KG, GmbH, AG, etc.) hat eine gewisse hierarchische Struktur, wo Änderungen faktisch nur per Notar/Anwalt i.V.m. Mehrheitsrechten möglich sind.
Bspw. sind die Wiener Philharmoniker zwar ein Verein, aber deren Mitglieder Angestellte der Wiener Staatsopern GmbH, somit bestimmen die Gesellschafter.
Andere Ensembles wiederum sind bei Produzenten Vertragsangestellte, die ebenso eine Gesellschaft darstellen --- manchmal ist der Produzent auch Ensemble-Mitglied.
Vielleicht war es das, was die Rechtsanwältin gemeint hat ...
Genau deshalb musst du einfach Chef sein.Wowo hat geschrieben:Also, dass ich die Mitglieder austauschen kann (und nicht selbst rausgeworfen werden kann) etc.
Wikipedia: "Ein Verein bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist."
Das Vereinsrecht lässt es zu, dass du als Vereinsgründer rausgeschmissen wirst.
Bei einer Gesellschaft bist und bleibst du als Gründer der Boss.
Grüße
Stefan