§ 1000 ABGB - genau was ich gesucht habe! vielen dank!Azby hat geschrieben:Die Antwort ist ganz einfach: § 1000 ABGB.
Fordere in deinem nächsten Schreiben 4% Zinsen ein.
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- 18.12.2009, 01:08
- Forum: Mobilfunk-Anbieter
- Thema: guthaben wird nicht zurückbezahlt -> verzinsung?
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- 18.12.2009, 00:40
- Forum: Mobilfunk-Anbieter
- Thema: guthaben wird nicht zurückbezahlt -> verzinsung?
- Antworten: 5
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guthaben wird nicht zurückbezahlt -> verzinsung?
hallo, kurz zur vorgeschicht: mir wurde im sommer ein recht sattlicher fehlbetrag mit der handyrechnung abgebucht. nach einem monat und viele telefonate später bekam ich das geld als guthaben zurück. zeitgleich flatterte ein brief vom mobilfunkbetreiber ins haus in dem sich die firma nochmal entschu...